Informationen zum Coronavirus

Informationsblatt der Marktgemeinde Halbenrain + alle Informationsblätter gesammelt am Ende des Berichts

Liebe Bürgerinnen!

Liebe Bürger!

 

Die Maßnahmen gegen die explosionsartige Verbreitung des Coronavirus betreffen uns alle. Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.

Halten Sie sich bitte an die von der Behörde vorgegebenen Einschränkungen. Zeigen Sie Solidarität zu Ihren Nachbarn. Jetzt ist es wichtig, auf aufeinander zu schauen. In Notfällen kontaktieren Sie bitte die Gemeinde unter Tel.: 03476/2205 für Lösungen zur Hilfestellung.

 

Verboten sind: 

Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 Menschen &
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Menschen

  •  Der Frühjahrsputz findet heuer nicht statt - abgesagt
  • Veranstaltungen der Kirchen wurden abgesagt 
  • Taufen und Hochzeiten werden bis auf Weiteres verschoben
  • Die Abhaltung von Begräbnissen wird im engsten familiären Kreise empfohlen 
  • In Pflegeheimen und Krankenhäuser keine Besuche gestattet - nur in Notfällen 
  • Die Schließungen der Volksschule und der Kindergärten wurde ab Mittwoch 18.3.2020 von der Behörde angeordnet, wobei die Betreuung jener Kinder, die zu Hause keine Betreuung haben, diese in den Kindergärten und in der Schule ermöglich wird. 
  • Die Gemeinderatswahl am 22.3.2020 findet nicht statt – wird verschoben und soll in den nächsten 4 Monaten nachgeholt werden. Wahlkarten können bis einschließlich Freitag, 20. März 2020, 24 Uhr bei der Marktgemeinde Halbenrain schriftlich (Online oder per Mail) beantragt werden. Die bereits abgegebenen Wahlkarten behalten derzeit Gültigkeit.
  • Lagerhaus, Lebensmittelversorger, Apotheken, Banken, Postämter und Werkstätten bleiben geöffnet.
  • Der Parteienverkehr im Gemeindeamt wurde eingestellt. Falls dringende Fragen auftreten sollten, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns unter der Nummer 03476/2205.
  • Alle Grenzübergänge zu Slowenien, mit Ausnahme Bad Radkersburg (Gornja Radgona) und Sicheldorf, wurden für Fahrzeuge sowie Fußgänger mit 18. März 2020, 00:00 Uhr gesperrt. Aktuelle Infos und Details finden Sie auf bmi.gv.at 
  • Informationen der übergeordneten Instand (Bezirkshauptmannschaft) finden sie unter: www.bh-suedoststeiermark.at/

 

Update 04.05.2020

Das Gemeindeamt ist ab 04.05.2020 wieder wie gehabt von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr für Sie geöffnet.

Wenn eine telefonische Auskunft möglich ist, rufen Sie bitte 03476/2205 an, wir werden uns gerne auch per Telefon um ihre Anliegen kümmern.

Weiters werden Sie gebeten, die Kommune nur mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten, den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten und jeweils beim Ein- und Austreten sich die Hände an den dafür vorgesehenen Desinfektionsmittelspendern zu desinfizieren.

Danke für Ihre Mitarbeit!


Alles was an sozialen Kontakten in den nächsten Tagen reduziert werden kann, hilft Ihnen, Ihrer Familie und der ganzen Gesellschaft! Sinn und Zweck dieser harten Maßnahmen ist es, vorbeugend dieser Pandemie die Spitze zu nehmen und einen flachen Verlauf zu bewirken.

Bitte nehmen Sie die vorgeschriebenen Maßnahmen ERNST!

 

Für Botendienste (Einkäufe, Medikamente) stehen Ihnen ebenfalls die Mitarbeiter der Gemeinde unter der Nummer 03476/2205 oder per E-Mail gde@halbenrain.gv.at zu Verfügung.

 

Datei herunterladen: PDFPfarrverband Bad Radkersburg

Datei herunterladen: PDFErlass der Gemeindeaufsicht für Gemeinden

Datei herunterladen: PDFWasserverband

Datei herunterladen: PDFZivilschutz Informationsblatt

Datei herunterladen: PDFZivilschutz Checkliste Bevorratung

Datei herunterladen: PDFVerordnung BH Südoststeiermark

Datei herunterladen: PDFVerordnung BH Südoststeiermark betreffend Kindergärten

Datei herunterladen: PDFTelefonisches Beratungsangebot

Datei herunterladen: PDFAmtliche Mitteilung Coronavirus Halbenrain

Datei herunterladen: PDFAmtliche Mitteilung Coronavirus Halbenrain 2.0

Datei herunterladen: PDFInformationen EBZ Halbenrain

Datei herunterladen: PDFLandesgesetzblatt Kindergarten beschränkter Betrieb

Datei herunterladen: PDFTelefonische Beratung

 

                                   Update 22.07.2020

Maskenpflicht kehrt zurück: Schärfere Maßnahmen

Ab Freitag, 24. Juli, ist er wieder verpflichtend zu tragen: der Mund-Nasen-Schutz. Die Maskenpflicht gilt dann in jenen Bereichen, deren Besuch im Alltag kaum vermieden werden kann: Zum Schutz von gefährdeten Personen muss in Bankgebäuden, Postfilialen und Supermärkten wieder die Maske getragen werden. Die Regierung erhofft sich dadurch auch ein besseres Risikobewusstsein. Verschärfungen gibt es auch an den Grenzen.

Am Dienstagnachmittag wurden bei der bereits seit mehreren Tagen erwarteten Pressekonferenz einige Verschärfungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bekanntgegeben. Die wichtigste Änderung ist die wiedereingeführte Maskenpflicht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Banken, und in der Post ab Freitag. Diese Bereiche kommen damit zu anderen Bereichen, wo weiterhin eine Maske getragen werden muss, dazu: Im öffentlichen Verkehr, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei Fach- und Publikumsmessen, wenn kein Ein-Meter-Abstand eingehalten werden kann, im Gesundheitsbereich, Apotheken, sowie Dienstleistungen und Demonstrationen im Freien, wo kein Abstand garantiert werden kann.

In der Wiedereinführung der Maskenpflicht an vielen öffentlichen Orten sieht die Regierung auch einen symbolischen Effekt: Mit dem Mund-Nasen-Schutz soll auch das Bewusstsein der Menschen wiederkommen, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober. "Das Virus geht nicht auf Sommerpause. Die Maske darf nicht aus unserem Alltag verschwinden", betont Bundeskanzler Sebastian Kurz.

 

Strengere Grenzkontrollen und verpflichtender PCR-Test bei Einreise

Ab Freitag gelten auch verschärfte Regeln bei der Einreise nach Österreich: Statt der 14-tägigen Quarantäne bei der Einreise aus Risikogebieten muss künftig ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden. Der Test muss von einem zertifizierten Labor stammen. Ist der Test positiv, so werde man abgewiesen. Nur österreichische Reisende können den Test innerhalb 48 Stunden nach Grenzübertritt nachholen - unter Einhaltung der Quarantänevorschriften. An den Grenzen soll zudem stärker kontrolliert werden.  

 

Corona-Cluster oft nach Treffen von Religionsgemeinschaften

Die Regierung warnte bei der Pressekonferenz vor allem vor Reisen in den Westbalkan, wo die Zahl der mit Covid-19 Infizierten weiterhin steigt. Corona-Cluster in Österreich habe man häufig bei Religionsgemeinschaften mit Bezug zu dieser Region festgestellt, daher gelten für diese ebenfalls strengere Regeln: In Messen ist der Mund-Nasen-Schutz Pflicht, die Anzahl der Gottesdienste soll reduziert und die Gotteshäuser bei positiven Corona-Fällen geschlossen werden.

 

Probelauf von Ampelsystem schon für August geplant

Für kommenden Herbst arbeitet die Regierung an mehreren Maßnahmen, die eine "zweite Welle" verhindern sollen. Das bereits angekündigte Ampelsystem für die Vereinheitlichung von regionalen Maßnahmen soll schon bald finalisiert werden. Bis zum Sommerministerrat sollen die Kriterien, wonach die Ampeln gestellt werden, sowie eine zuständige "Corona-Kommission" beschlossen werden. Ein Probebetrieb des Ampelsystems ist für August geplant, damit es im Herbst voll funktionsfähig sein wird, erklärte der Gesundheitsminister.

 

Womöglich bald nur mehr Reisen mit Voranmeldung

Neben dem Ampelsystem wird bereits an anderen Maßnahmen für den Herbst gefeilt. Der Bundeskanzler kündigte an, die Corona-Testungen beschleunigen und effizienter machen zu wollen. Außerdem wird derzeit ein "Pre-Travel-Clearance"-System geprüft, bei dem Gesundheits- und Innenministerium beteiligt seien. Dabei müssten Personaldaten und Reisedaten von Reisenden bei der Einreise nach Österreich online bekannt gegeben werden und die Dokumente müssten mit einem QR-Code an der Grenze vorgewiesen werden. Dadurch will man Kontaktpersonen schneller informieren und die Quarantäne besser kontrollieren können.

 

Eva Schubert (Quelle: BKA), 22.07.2020

                                              

                                    Update 05.11.2020

Mit diesem Schreiben versucht die Marktgemeinde Halbenrain Ihnen erneut Informationen zur aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) zukommen zu lassen.

Es werden aktuell nun wieder Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus von der Regierung vorgeschrieben. Ich bitte Sie wiederholend diese Maßnahmen zu befolgen

 

Öffnungszeiten Marktgemeinde Halbenrain

Das Marktgemeindeamt Halbenrain ist für den persönlichen Parteienverkehr weiterhin geöffnet. Falls eine Auskunft auch telefonisch (03476/2205) oder per E-Mail (gde@halbenrain.gv.at) möglich ist, bitten wir Sie diese Optionen vorzuziehen. Es gilt nach wie vor, dass beim Betreten und Verweilen des Amtes gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten ist, ebenso ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Außendienstmitarbeiter der Marktgemeinde Halbenrain werden in dieser Zeit wieder die Prioritäten auf die Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung richten. Sie stehen auch für Einkäufe und Besorgungen von Medikamenten zur Verfügung.

 

Öffentliche Orte

Beibehalten wird die Ein-Meter-Abstandspflicht beim Betreten öffentlicher Orte, bei Personen die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Zusätzlich gilt beim Betreten öffentlicher Orte das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – keine Schutzvisiere oder Gesichtsschilder.

 

Ausgangsregelung

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereiches ist von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr des folgenden Tages nur zu folgenden Zwecken zulässig:

  1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum;
  2. Betreuung v. unterstützungsbedürftigen Personen, Ausübung u. Erfüllung familiärer Pflichten;
  3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens;
  4. Berufliche und Ausbildungszwecke, Teilnahme an behördlichen Verfahren/Amtshandlungen, 
  5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung. 

 

Gastgewerbe

Das Betreten und Befahren von Gastgewerbebetrieben ist zum Zweck der Inanspruchnahme vor Ort generell untersagt – es gibt aber Ausnahmen. Die Abholung von Getränken und Speisen ist zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr sowie Lieferservices rund um die Uhr zulässig.

 

Beherbergungsbetriebe
 
Auch hier gilt ein generelles Betretungsverbot – jedoch mit bestimmten Ausnahmen (Beherbergung aus beruflichen Gründen, Internate, Kuraufenthalte, etc.). Ansonsten gelten die bisherigen Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe (Ein-Meter-Abstand, Mund-Nasen-Schutzpflicht).

 

Sport

Generelles Verbot mit Ausnahmen. Das Betreten öffentlicher Orte – gleich ob in geschlossenen Räumen oder im Freien (Spielplatz, Wiese, Park) zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (Fußball, Handball, Volleyball, etc.) ist generell untersagt. Die Sportausübung in geschlossenen Räumen ist generell untersagt. Sportstätten im Freien dürfen nur zum Zweck der Ausübung von Sport betreten werden, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt (Laufen, Tennis, Golf, etc.). Spielplätze in Gemeinden dürfen daher betreten werden, Fußballspielen ist dort jedoch verboten.

 

Veranstaltungen

Auch Veranstaltungen sind generell untersagt – jedoch mit Ausnahmen. Die maximale Personenanzahl bei Begräbnissen wurde auf 50 Personen gesenkt. Gelegenheitsmärkte (z.B. Weihnachtsmärkte) sind jedenfalls bis 30. November 2020 verboten. Das Veranstaltungsverbot gilt nicht für berufliche Zusammenkünfte, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz, Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien, sowie Zusammenkünfte zu erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken.

 

Ausnahmen

Der Mund-Nasen-Schutz gilt weiterhin nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. 

Der Ein-Meter-Abstand gilt weiterhin nicht, wenn eine geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, innerhalb von Gruppen bis höchstens sechs Personen, wobei diese nunmehr nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjährige.

 

Botendienste/Hauszustellungen/Nahversoger/Abholservice:

Kaufhaus Wallner Tel: 03476/2215 MO - SA 07:00 - 12:15 Uhr, MO - FR 14:30 - 18:00 Uhr

Kaufhaus Unger Tel: 03475/2365 MO - FR 07:00 - 12:15 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr, SA 07:00-12:00 Uhr 

Feine Hausspezialitäten Augustin (nach tel. Vereinbarung) Tel: 03476/20332 Mobil: 0664/1533318

Bäckerei Lang Tel: 03476/2422 MO – FR 05:30 Uhr – 12:30 Uhr, Zusteller sind im Dienst 

Bäcksteffl Bauernspezereien Tel: 0664/4151989 Abholung DO - SA bis 17:00 Uhr, SO bis 10:00 Uhr 

Direktvermarkter & Honigprodukte Maierhofer (nach tel. Vereinbarung) Mobil: 0664/5726615 

Hausarzt/Apotheke Dr. Frühwirth, voraussichtlich ab KW 46 wieder geöffnet;
MO, DI, DO, FR, 08:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch und Samstag Ruhetag!

Radhotel Schischek Abholservice an Sonntagen 11.00 Uhr - 13.00 Uhr, Bestellungen FR und SA zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr unter 03475/2546 möglich, Dringendes: 0664/1974514

Buschenschank Weiss Abholservice jeweils SA und SO 16:00 - 17:00 Uhr, Bestellung bis 12:00 Uhr

 

Auch wenn sich die Einschränkungen wieder verschärft haben, sollten wir die gesetzlichen Vorgaben akzeptieren und uns danach halten. Gemeinsam werden wir es schaffen diese schwierige Zeit zur überstehen. 

Im Namen des gesamten Gemeinderates 

Euer Bürgermeister Dietmar Tschiggerl 

 

 

HERAUSFORDERNDE ZEITEN – REDEN HILFT

Das Kriseninterventionsteam des Landes Steiermark stellt Ihnen geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die Zeit haben, zuhören und begleiten. Wir sehen uns auch als Drehscheibe, damit Sie bei Bedarf bestmöglich vernetzt werden und eine bedürfnisgerechte Hilfe erhalten.

 

Wir sind für Sie da!