Die Geschichte von Halbenrain

Die Marktgemeinde Halbenrain liegt im südöstlichen Teil der Steiermark und gehört zum politischen Bezirk Radkersburg. In den 8 Katastralgemeinden leben rund zweitausend Einwohner in über 650 Häusern.

Um sich über die geschichtliche Entwicklung des Ortes in der Frühzeit ein Bild machen zu können, ist die Kenntnis der damaligen Lage bzw. des örtlichen Terrains von Bedeutung.

Die fast als Hügel erkenntliche Murtrasse, die sich durch das ganze Ortsgebiet zieht, dürfte in vorchristlicher Zeit durch kleine Weiler besiedelt gewesen sein.

Die erste nachweisliche menschliche Wohnstätte war eine Holzburg an einem vorspringenden Teil der hauptsächlich aus Lehm (Loess) bestehenden und in mehreren Metern steil abfallenden Murterasse - das castrum Haldenrain.

Da die Mur, die heute mehrere Kilometer weit weg verläuft, früher am Rande der Terrasse floss, dürfte sie in der damaligen Zeit, bedingt durch den hohen, ungeregelten Wasserstand, die ganze Ebene bis Radkersburg (nachweislich auf einer Murinsel erbaut) als Flußbett und Überschwemmungsgebiet beansprucht haben.

Das erklärt auch den heiligen Nikolaus als Schutzpatron unserer Pfarrkirche.

Die erste urkundliche Nennung von Halbenrain erfolgte am 26. April 1244, als Friedrich II, der Streitbare seinem Landschreiber Witigo und dessen Bruder Rüdiger castrum Halbenrain als Lehen verlieh. Die genaue geschichtliche Herkunft des Namens "Haldenrain" bzw. des späteren Namens "Halbenrain" ist nicht bekannt, jedoch dürfte sich der Name vom althochdeutschen Wort "hald" (Abhang, geneigt) und vom "Rain" (Begrenzung, Bodenerhebung) herleiten. Es folgten verschiedene Adelsgeschlechter, die die Burg Haldenrain in Lehensbesitz hatten.

Am 1. April 1724 kaufte Georg Christoph Graf Stürgkh von Graf Halthann die Herrschaft Halbenrain. Sie verblieb bis zum Jahre 1980, als ein Großteil der Besitzungen verkauft wurden,  im Geschlecht der Grafen Stürgkh. Das Schloss Halbenrain wurde vom Land Steiermark erworben und beherbergt nun eine Fachschule für ländliche Hauswirtschaft.